Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Am 01. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft.

Als Unternehmen / Handwerksbetrieb waren wir uns schon immer unserer unternehmerischen, sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. 
Der fortlaufend bewusstere Konsum ist untrennbar mit nachhaltigem und umweltfreundlichem Handeln verbunden. 
Dieses Bewusstsein ist tief in unserer unternehmerischen Leitlinie verankert.
 
 Die Auswahl und Bewertung unserer Produktionspartner / Zulieferanten basiert auf unseren Grundsätzen zu Nachhaltigkeit,
 Klima- und Naturschutz, sozialer Verantwortung, Fairness und Einhaltung der Menschenrechte.
 
 Unsere Standards haben den Zweck diese Werte zu schützen.
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